Eine grundsätzlich positive Vereinsbilanz, aber auch Anlass zur Sorge für private Eigentümer

Mitgliederversammlung 2022

Die erfreuliche Entwicklung des Vereins war ganz nach dem Geschmack der Mitglieder von Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis. Informationen und Tipps gab es zu wichtigen Themen wie der Grundsteuerreform, der CO₂-Umlage oder der rasanten Preisentwicklung.

Machen sich stark für die Interessen privater Eigentümer und Vermieter: Vorstand, Geschäftsführung und Beirat von Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis mit Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld (2.v.r.). - Foto: Haus & Grund

Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis in der Betzdorfer Stadthalle erhielten eine geballte Ladung wichtiger Informationen und zahlreiche wertvolle Tipps rund um die eigene Immobilie. Neben einigen neuen Zumutungen und Ärgernissen aus Politik und Gesetzgebung konnte auch über Erfreuliches berichtet werden. Das betraf in erster Linie die gute Entwicklung des Vereins. Geschäftsführer Wolfgang Märker berichtete über eine weiterhin positive Mitgliederbilanz. Kassierer Hans-Peter Halft konnte einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen.

Vorbereitungen für Reform sorgen für Verunsicherung

Für viel Verunsicherung bei den privaten Eigentümern sorgen aus aktuellem Anlass die Vorbereitungen für die Grundsteuerreform. Einen guten Überblick über das Thema gab Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld. Der Mietrechtsexperte und Steuerfachanwalt widmete sich dabei insbesondere der aktuell laufenden Grundsteuererhebung. In Rheinland-Pfalz erhalten die Eigentümer eines Grundstücks bis Ende Juli 2022 ein Infoschreiben ihres Finanzamts. Im verschickten Datenblatt sind beispielsweise die Lage und Bezeichnung des Grundstücks, die Fläche und der Bodenrichtwert bereits eingetragen. Die Eigentümer müssen dann allerdings noch die Wohn- oder Nutzfläche, die Anzahl der Wohnungen und Garagen und das Baujahr des Gebäudes ergänzen.

„Hierfür soll grundsätzlich ein Online-Portal des Finanzamts verwendet werden“, so der Verbandsdirektor. In der Regel erfolgt das über das Portal „Elster“. Bei der Aussprache zum Referat wurde jedoch deutlich, dass eine Online-Meldung der Grundsteuerdaten für viele ältere Eigentümer schlicht und ergreifend nicht leistbar ist. „In Härtefällen, zum Beispiel bei fehlender PC-Ausstattung, darf man die Formulare auch in Papierform abgeben“, konnte Schönfeld die Betroffenen beruhigen.

Angaben im Bescheid sehr sorgfältig prüfen

Unabhängig von der Art der Übermittlung empfahl er Eigentümern, die Angaben im Grundlagenbescheid sehr sorgfältig zu überprüfen. Denn die eigentliche Zahlungsanforderung erfolge durch die Verbandsgemeinden auf der Grundlage dieser Festsetzung des Finanzamts. „Dann ist es aber für die Prüfung des Grundlagenbescheids, den das Finanzamt erlässt, schon zu spät“, gab er zu bedenken.

Wachsam werde Haus & Grund die Reform auf allen Ebenen weiter begleiten – und bei der Umstellung später darauf achten, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen von Haus- und Grundeigentümern (und einer weiteren Verteuerung des Wohnens) führt. Hier sei aus gutem Grund vor allem vor Ort Wachsamkeit gefragt. „Die Stellschraube für die etwaige Belastung der Eigentümer liegt bei den kommunalen Gremien in Städten und Gemeinden“, erläuterte Schönfeld.

Ein eher unerfreuliches Thema ist in jedem Fall auch die anstehende Neuregelung bei der CO₂-Umlage, wo die Koalitionsparteien sich auf eine Stufenregelung verständigt haben. Durch diese müssten, so Schönfeld, Vermieter bei einer besonders schlechten Energiebilanz einen Großteil der CO₂-Kosten ihrer Mieter tragen. „Und das, obwohl der Verbrauch überwiegend vom Nutzungsverhalten der Mieter abhängt“, kritisierte Schönfeld. Die Spanne der Beteiligung der Eigentümer an den CO₂-Kosten schwanke beim Stufenmodell je nach Emissionswerten zwischen null und 90 Prozent.

Immobilienpreise gestiegen – vor allem auf dem Land

Die Immobilienpreise kennen aktuell vielerorts nur eine Richtung: nach oben. Dieser Trend ist schon länger zu beobachten. Vom letzten Quartal 2021 konnte der Verbandsdirektor von einem Anstieg der Preise für Wohnimmobilien um mehr als 12 Prozent (im Vergleich zum Vorjahr) berichten. „Besonders stark stiegen die Preise in dünn besiedelten ländlichen Kreisen – mit einem Plus von 16 Prozent“, betonte er.

Indexmiete schafft Klarheit und vermeidet Streit

Deutlich zugelegt haben zuletzt auch die Verbraucherpreise – insbesondere seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine. Bei Neuvermietungen erklärte Schönfeld darum die Vereinbarung einer Index- oder Staffelmiete zum „Muss“, um nicht in die Verlustzone zu geraten. „Eine Indexmiete schafft Klarheit und vermeidet Streit“, versicherte er.

Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker empfahl zudem, ausschließlich die Spezialverträge von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zu verwenden und warb für Überprüfung der Mietinteressenten durch eine Bonitätsprüfung beim Landesverband.

Bei der Vorstellung interessanter aktueller Urteile fand eine – zur Abwechslung einmal erfreuliche – Entscheidung des Bundesgerichtshofs große Beachtung, nach der auch die Kosten der Baumfällung zu den Gartenpflegekosten gehören und damit im Normalfall auf die Mieter umlegbar sind.

 

Für viele Jahre im Beirat

Hubert Bleeser zum Ehrenmitglied ernannt


Beiratsmitglied Hubert Bleeser (Bildmitte, Foto: Haus & Grund) wurde anlässlich der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis zum Ehrenmitglied ernannt. Damit würdigten die Mitglieder die langjährige und erfolgreiche Beiratsarbeit des Betzdorfers. Die 2. Vorsitzende Ingrid Kipping (l.) führte in ihrer Laudatio aus, dass Bleeser sich in seiner mehr als 30-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit immer für die Belange des Eigentums eingesetzt habe. Besonders seine Zuverlässigkeit hob sie hervor: „In jahrzehntelanger Tätigkeit hat Hubert Bleeser beinahe keine Sitzung von Vorstand und Beirat versäumt.“ Landesverbandsdirektor Rechtsanwalt Ralf Schönfeld (r.) lobte das Engagement des neuen Ehrenmitglieds ebenfalls und betonte besonders die große Bedeutung des privaten Wohneingentums für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Personalien:

Die Mitgliederversammlung von Haus & Grund Kreis Altenkirchen/Westerwaldkreis wählte Notar Volker Puderbach zum neuen Schriftführer. Zweiter Vorsitzender bleibt Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert, der wie Kassierer Hans-Peter Halft einstimmig im Amt bestätigt wurde. Die Beiräte Dipl.-Ing. Joachim Weid und Marlies Buhl wurden in ihren Ämtern bestätigt. Neue Beiratsmitglieder sind Florian Halft sowie Christiane Buchen, die für Volker Puderbach nachrückt. Karin Otterbach und Klaus Lersch wurden zu Kassenprüfern bestimmt.

Die Führungsmannschaft des Vereins:

Vorstand:

  • 1. Vorsitzender: RA Michael Schneider
  • 2. Vorsitzender: Dr. jur. Alexander Ermert
  • 2. Vorsitzende: Ingrid Kipping
  • Kassierer: Hans-Peter Halft
  • Schriftführer: Volker Puderbach

Geschäftsführer:

  • Wolfgang Märker

Beirat:

  • Marlies Buhl
  • Dipl.-Ing. Joachim Weid
  • Florian Halft
  • Christiane Buchen
  • Erika Nickel
  • Andre Stumpf

 

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Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

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11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

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