Keine Neuvermietung ohne Solvenzcheck

Zahlungsunfähige - oder zahlungsunwillige - Mieter können zur Existenzbedrohung für private Vermieter werden. Der Solvenzcheck von Haus & Grund Koblenz bietet einen wirksamen Schutz zur Vorbeugung. Motto: Erst beim Profi prüfen lassen, dann die Wohnung vermieten.

Neben dem Einsatz eines Haus & Grund Mietvertrags sollte eine Bonitätsprüfung bei Neuvermietung zum Standard gehören. Bei vielen Bonitäts-Anfragen, die der Verein für seine Mitglieder durchführt, kommen Negativmerkmale zum Vorschein. Häufig stellt sich so heraus, dass der gut gekleidete und scheinbar sympathische Mietinteressent bereits mehrere gerichtliche Beitreibungsverfahren hatte – manche wurden womöglich mangels Erfolgsaussichten schon eingestellt.

Lediglich auf eine Mieterselbstauskunft zu setzen, ist vielfach unzureichend, da die Rechtsprechung Fragen an die Mietinteressenten nur in begrenztem Umfang zulässt. Wirksam vorbeugende Absicherung ist aber für den Vermieter dringend geboten. Denn das restriktive Mietrecht verhindert oftmals, dass der Vermieter den vertragsuntreuen Mieter wieder los wird. Und wenn er es schafft, sind oftmals hohe Mietrückstände aufgelaufen und hohe Nebenforderungen uneinbringlich.

Welche Vorteile hat eine Bonitätsprüfung ganz konkret?

Die Bonitätsprüfung hilft unseren Mitgliedern, folgende Situationen zu vermeiden:

  • Vertragsabschluss mit zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Mietbewerbern
  • vertragsuntreue Mieter
  • Mietrückstände
  • uneinbringliche Schadensersatzforderungen
  • und damit Ärger, Verdruss und finanziellen Aufwand

Vertragsrelevante Informationen über den Mietinteressenten können Vermietern nicht nur Ärger, sondern auch viele tausend Euro sparen. Deshalb rät Haus & Grund Kreis Altenkirchen/Westerwaldkreis, bei Neuvermietung stets einen solchen Solvenzcheck durchführen zu lassen. Möglich macht diesen Service eine Kooperation mit einer renommierten Wirtschaftsauskunftei. So ist gewährleistet, dass alle Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden.

Und so einfach geht es:

  • Mitglieder wenden sich an die Geschäftsstelle von Haus & Grund Altenkirchen/Westerwaldkreis und erhalten dort einen Vordruck – oder Sie laden den entsprechenden Vordruck direkt hier herunter.
  • Der Mietinteressent unterschreibt eine Einwilligungserklärung.
  • Auftrag und Einwilligungserklärung gehen per Post bzw. Fax an die Geschäftsstelle von Haus & Grund Kreis Altenkirchen/Westerwaldkreis oder an die Geschäftsstelle des Landesverbands Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
  • In wenigen Tagen erfolgt die Auskunft über die Bonität (bzw. evtl. Negativmerkmale) des Mietinteressenten.
  • Weitere Informationen zum Haus & Grund Solvenzcheck gibt es außerdem in einem Info-Blatt, das Sie hier herunterladen können.

Vorteile auch beim Rechtsschutz

Übrigens: Wenn Sie bei der Neuvermietung einen Mietvertrag von Haus & Grund verwenden und eine Haus & Grund Bonitätsprüfung durchführen lassen, dann entfällt für die Rechtsschutzversicherung des Haus & Grund Partners ROLAND Rechtschutz die ansonsten gesetzlich übliche Wartefrist von drei Monaten!

Mehr Infos zur ROLAND Rechtschutzversicherung für Mitglieder von Haus & Grund erhalten Sie hier.

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen