Gemeinsamer Appell zur Unterbringung von Flüchtlingen

Im Landkreis Altenkirchen wird wie nahezu überall in Deutschland dringend Wohnraum für Flüchtlinge gesucht. Um bei der Suche zu helfen, macht Haus & Grund Altenkirchen bei einer Aktion zur Mobilisierung von freistehendem Wohnraum mit. Gleichzeitig gibt der Ortsverein Tipps, worauf bei einer Vermietung an Flüchtlinge geachtet werden sollte.

Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Altenkirchen und dem Landkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Machen mit einer gemeinsamen Plakataktion auf die schwierige Lage bei der Flüchtlingsunterbringung aufmerksam (v.l.): Landrat Michael Lieber, Schriftführerin Marita Schmidt, Rechtsanwalt Michael Schneider, Vorsitzender des Haus & Grund Ortsvereins, und Andrea Rohrbach (KV Altenkirchen).

Ständig steigende Flüchtlingszahlen im Landkreis Altenkirchen: Im November mussten 230 Personen im Kreisgebiet untergebracht werden. Für Dezember waren schon 300 Personen angekündigt. Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden kommt immer mehr an ihre Grenzen. Daher suchen die Verbandsgemeinden im Kreisgebiet gemeinsam mit dem Landkreis händeringend nach Wohnraum.

Verein begegnet den Sorgen der Vermieter

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. möchte durch gezielte Hinweise etwaigen Sorgen und Ängsten der Vermieter begegnen. Der Verein gibt Vermietern konkrete Tipps, was sie bei einer Vermietung an Flüchtlinge beachten sollten.

Landrat Michael Lieber und Rechtsanwalt Michael Schneider, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V., appellieren an alle Eigentümer im Kreisgebiet: „Die Unterbringung von Flüchtlingen ist bei diesen enormen Zuweisungszahlen eine Herausforderung, die wir nur mit vereinten Kräften bewältigen können. Hauseigentümer werden gebeten, freie Wohnungen an die Verbandsgemeinden zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten.“ Dem Kreis ist daran gelegen, jeden derzeit noch leerstehenden Wohnraum für die Unterbringung zu nutzen.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz rechnet für das Jahr 2015 mit 1,5 Millionen Flüchtlingen in Deutschland. Für den Landkreis würde dies eine Aufnahmequote von rund 2.300 Personen bedeuten. Da bis Anfang Dezember 900 Personen aufgenommen wurden, bedeutet dies eine restliche Quote alleine für 2015 von rund 1.400 Flüchtlingen. „Viele dieser Menschen wohnen derzeit noch in Erstaufnahmeeinrichtungen, so dass wir die Wucht der Zuweisungen erst zu Beginn des neuen Jahres vollumfänglich spüren werden“, so Landrat Michael Lieber.

Rechtsanwalt Michael Schneider machte den Vermietern klare Vorgaben, die sie bei einer Vermietung beachten sollten:

  • 1. Vermieter sollten ausschließlich mit den Verbandsgemeinden als Mieter einen Vertrag abschließen. So ist die Miete gesichert. Auch bei etwaigen Schäden werden die Hauseigentümer ausreichend gesichert, weil sie sich insoweit an ihre Mieter, die Verbandsgemeinde, halten können.
  • 2. Vermieter sollten ausschließlich den Spezialmietvertrag des Verbands Haus & Grund verwenden, der alle Vermieterrechte sichert. Dieser ist exklusiv für die Mitglieder bei der Vereinsgeschäftsstelle erhältlich.

Vereinsvorsitzender Schneider meint: „Die Vermietung an die Verbandsgemeinden für Flüchtlinge ist letztlich die Entscheidung eines jeden Einzelnen. Aufgrund der großen Flüchtlingszahlen wäre es sehr wünschenswert, wenn sich Vermieter mit leerstehenden Immobilien beim Kreis oder den Verbandsgemeinden melden. Das finanzielle Risiko bei einer Vermietung an die Verbandsgemeinden zur Unterbringung von Flüchtlingen ist überschaubar, wenn man unsere Empfehlungen beachtet.“ Da die Verwaltungen als Mieter für alle Zahlungen aufkommen müssen, ist auch die monatliche Miete gesichert. Der Betzdorfer Rechtsanwalt hat aus seiner Praxis als Zwangsverwalter überaus positive Erfahrungen mit der Vermietung an syrische Flüchtlinge gemacht: „Ohne dass dies verallgemeinert werden kann, werden die konkret vermieteten Objekte durch die dort untergebrachten Flüchtlinge ordentlich und pfleglich behandelt, wie dies bei früheren Vermietungen oft nicht der Fall war. Sollte jedoch ein Schaden zu beklagen sein, müssen die Verbandsgemeinden als Mieter hierfür aufkommen“, erläutert Schneider.

Unterbringung stößt an ihre Grenzen

Die Verwaltungen sind auch an der Anmietung von möblierten Wohnungen interessiert. Letztlich wird jede anmietbare Wohnung gebraucht. „Sollten in ganz kurzer Zeit nicht genügend Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung zur Verfügung stehen, kommen wir schon in wenigen Wochen an unsere Grenzen“, betont Landrat Lieber.

„Sollten alle bereits getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um allen Flüchtlingen ein Obdach zu bieten, kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass in kurzer Zeit auch öffentliche Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden müssen“, so der Landrat.

Hier können Sie helfen:

Vermietungsangebote bitte an die Verbandsgemeinden im Kreisgebiet oder an die Kreisverwaltung Altenkirchen:
Tel.: 0 26 81 / 81 20 86 (Andrea Rohrbach) E-Mail: andrea.rohrbach@kreis-ak.de

Bei Fragen hilft selbstverständlich auch der Ortsverein gerne weiter!

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