Es wird höchste Zeit für einen neuen Mietspiegel im Kreis Altenkirchen – aber der Mieterbund sperrt sich

Mitgliederversammlung 2020

Der Mietspiegel ist ein Instrument zur Streitvermeidung. Dass sich der Mieterbund einer Neuauflage verweigert, konnte Michael Schneider, der alte und neue Vorsitzende von Haus & Grund im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis, nicht verstehen.

Machen sich stark für die Vermieter und Eigentümer im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis (von links): Schriftführerin Marita Schmidt, Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, 2. Vorsitzende Ingrid Kipping, Beiratsmitglied Marlies Buhl, Vorsitzender Rechtsanwalt Michael Schneider, Beirätin Erika Nickel, 2. Vorsitzender RA Dr. Alexander Ermert, Geschäftsführer Wolfgang Märker und Beiratsmitglied Notar Volker Puderbach.Machen sich stark für die Vermieter und Eigentümer im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis (von links): Schriftführerin Marita Schmidt, Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, 2. Vorsitzende Ingrid Kipping, Beiratsmitglied Marlies Buhl, Vorsitzender Rechtsanwalt Michael Schneider, Beirätin Erika Nickel, 2. Vorsitzender RA Dr. Alexander Ermert, Geschäftsführer Wolfgang Märker und Beiratsmitglied Notar Volker Puderbach.r. - Foto: Haus & Grund

Großer Andrang herrschte bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. Zahlreiche interessierte Vermieter kamen in den Barbarasaal der Stadthalle, um aktuelle Infos zum Thema „Reform der Grundsteuer“ von Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, zu erhalten.

Wertvolle Infos rund um die neue Grundsteuer

Der Fachanwalt für Steuerrecht berichtete über das enge Zeitfenster zur Neuregelung. Die so genannte „Hauptfeststellung“ muss bis zum 1. Januar 2022 vom Finanzamt erledigt werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann von den Gemeinden die neue Grundsteuer erhoben. „Bei der Festsetzung der neuen Einheitswerte müssen Vermieter aufpassen und den Vordruck sorgfältig ausfüllen“, mahnte Schönfeld.

Er erläuterte, dass auf dieser Festsetzung der dann 2025 folgende Steuerbescheid der Kommune aufbaut. „Es gilt, den Grundlagenbescheid sorgfältig zu prüfen. Wenn beim Feststellungsbescheid etwas nicht stimmt, muss der Eigentümer sofort reagieren – sonst ist der Drops gelutscht“, so der Steuerjurist.

Betzdorfs Stadtbeigeordneter Burkard Neuser betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit der Grundsteuer für die Gemeindefinanzen. Das Gesamtsteueraufkommen solle nicht erhöht werden, versprach der Kommunalpolitiker und beruhigte damit die anwesenden Haus- und Grundeigentümer.

Zu Beginn seines Vortrags hatte Verbandsdirektor Schönfeld bereits wichtige aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erläutert. Er verwies auf eine Feststellung des Statistischen Bundesamts, wonach private Kleinvermieter im Vergleich zu öffentlichen Wohnungsbaugenossenschaften oder privaten Wohnungsunternehmen die Preise nur sehr moderat erhöhen.

Nur die Mietverträge von Haus & Grund verwenden

Der Vorsitzende des Haus & Grund Ortsvereins, Rechtsanwalt Michael Schneider, gab in diesem Zusammenhang privaten Vermietern noch einige Tipps mit auf den Weg. So sollten Vermieter tunlichst nur die mit viel Mietrechts-Expertise ausgearbeiteten Mietverträge von Haus & Grund Rheinland-Pfalz verwenden.

Gleichzeitig warnte Schneider vor eigenen Umgestaltungen dieses Vertrags. Und riet zur Aufmerksamkeit bei Ausfüllen: „Die Verträge müssen sorgfältig ausgefüllt werden. Die Arbeit ist viel zu wichtig, um das mal abends so nebenbei beim Fernsehen zu erledigen“, so der Fachanwalt.

Schneider berichtete darüber hinaus über zwei vergebliche Gespräche mit dem Mieterbund, der sich noch immer gegen eine Fortschreibung des bereits 2015 aufgestellten Mietspiegels für den Kreis Altenkirchen stemmt. „Dabei können wir uns im Kreis glücklich schätzen, dass wir seit knapp 40 Jahren einen Mietspiegel haben, um den uns viele andere Kreise beneiden“, sagte Schneider.

Der Mietspiegel sei ein Instrument zur Streitvermeidung und Orientierung. „Daher ist er für Mieter und Vermieter gleich wertvoll“, erklärte der Betzdorfer Fachanwalt. „Wir hoffen, dass eine baldige Fortschreibung der Vergleichsmieten erfolgt und der Mieterbund sich dieser wichtigen Mitwirkung nicht länger verweigert.“

Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker führte aus, dass rund 950 Vermieter im Haus- und Grundeigentümerverein Kreis Altenkirchen organisiert sind. Der Verein informiert zweimal im Monat in der Betzdorfer Stadthalle zu mietrechtlichen Fragen. Er betonte die Kontinuität im Verein und hob hervor, dass Rechtsanwalt Michael Schneider bereits seit mehr als 36 Jahren den Verein leitet.

Unter großem Applaus der Mitglieder berichtete der Geschäftsführer, dass der Vorsitzende im Sommer des Vorjahres die Ehrennadel des Landes durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer verliehen wurde.

Vorstandsteam im Amt bestätigt

Anschließend standen die Formalien auf der Tagesordnung. Der von Kassierer Hans-Peter Halft aufgestellte Kassenbericht wurde von der Versammlung einstimmig gebilligt. Die Mitgliederversammlung wählte Rechtsanwalt Michael Schneider (Betzdorf) für weitere drei Jahre zum Vorsitzenden. Neue zweite Vorsitzende ist Ingrid Kipping (Kirchen), die bislang im Beirat tätig war. In den Beirat wurden Erika Nickel (Wissen) und der bisherige 2. Vorsitzende Andre Stumpf (Wissen) ebenfalls einstimmig gewählt.

Den Vorstand komplettieren 2. Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert (Betzdorf), Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf), Schriftführerin Marita Schmidt (Kirchen-Freusburg) sowie die weiteren Beiratsmitglieder Notar Volker Puderbach (Kirchen), Hubert Bleeser (Betzdorf) und Marlies Buhl (Langenbach). Zu Kassenprüferinnen wurden erneut Karin Otterbach (Niederfischbach) und Wilma Höfer (Kirchen) bestimmt.

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